Patientenschulungen in Kiel zur Selbstkontrolle der Gerinnung

Mit dem Gerinnungsselbstmanagement auf der sicheren Seite

Weniger Komplikationen
Mehr Sicherheit
Gesteigerte Lebensqualität
Mehr Flexibilität und Unabhängigkeit
Schonung der Venen


Wenn die Gerinnung gehemmt werden muss...

Bei vielen Erkrankungen, wie zum Beispiel Herzrhythmusstörungen mit Vorhofflimmern oder bei angeborener Thromboseneigung, sind Medikamente notwendig, um die Gerinnung zu hemmen. Wenn Sie dauerhaft Gerinnungshemmer, wie z.B. Marcumar, einnehmen müssen, ist eine regelmäßige Kontrolle Ihrer Gerinnungswerte (Quick-/INR-Wert) notwendig. Die alle drei bis vier Wochen in der Arztpraxis durchgeführten Kontrollen können kurzfristig mögliche Schwankungen nicht erfassen. Hierdurch kann das Ergebnis der Therapie beeinträchtigt werden.

Mit dem Gerinnungsmonitor CoaguChek® XS bzw. dem INRatio2 können Sie Ihre Gerinnungswerte einfach, bequem und zuverlässig selbst kontrollieren.

Umfangreiche Studien haben gezeigt, dass die Therapieergebnisse bei einer wöchentlichen Messung mit einem Gerinnungsgerät zu annähernd 80% im angestrebten Bereich liegen, während dies bei der konventionellen Kontrolle in der Praxis nur in 60% der Fälle zutrifft. Auch wenn Sie Ihre Gerinnungswerte selbst messen und die Medikamentendosis anpassen, bleibt Ihr behandelnder Arzt selbstverständlich Ihr Ansprechpartner. Er prüft mit Ihnen zusammen in regelmäßigen Abständen die ermittelten Werte, beurteilt die Ergebnisse und berät Sie.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

In der Regel akzeptieren die Krankenkassen nur Patienten für das Gerinnungs-selbstmanagement, die langfristig (meist lebenslang) Medikamente zur "Blutverdünnung" einnehmen müssen.

Häufigste Diagnosen sind:

Vorhofflimmern
Künstlicher Herzklappenersatz
Wiederholte Beinvenenthrombosen oder Lungenembolien
Angeborene oder erworbene Gerinnungsstörungen

Krankenkassen bezahlen das Gerät und die notwendigen Teststreifen nur, wenn Sie erfolgreich an einer Patientenschulung teilgenommen haben.

Wir bieten in der Regel Einzelschulungen nach individueller Terminabsprache an. Im Vorfeld kümmern wir uns um die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Wir besorgen uns die nötige Überweisung und das Rezept von Ihrem Hausarzt und stellen einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Bei erfolgreicher Teilnahme stellen wir Ihnen ein Schulungszertifikat aus.

Ziel der Patientenschulung ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, damit Sie Ihre Gerinnungswerte zu Hause kontrollieren/ messen können.


Ablauf der Patientenschulung zum Gerinnungsselbstmanagement.

Die Schulung beinhaltet zwei Sitzungen, die an einem oder an zwei aufeinanderfolgenden Tagen stattfindet. Die Sitzungen dauern jeweils etwa 2 Stunden.

Wesentliche Schwerpunkte der Schulung sind:

Wie funktioniert die Blutgerinnung?
Was bedeutet der INR-/Quick-Wert?
Welche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten gibt es?
Wie messe ich meine INR-/Quick-Werte selbst?
Wie passe ich die Dosis meines Gerinnungshemmers an?
Wie wirken sich Stress, Klimawechsel und Ernährung auf meine Gerinnungswerte
aus?

Der Kurs erfolgt nach SPOG (Schulungsprogramm für die orale Gerinnungstherapie) nach den Standards der Arbeitsgemeinschaft der Selbstkontrolle der Antikoagulation (ASA e. V., www.asaev.de)

Sie haben Fragen zur Schulung? Bitte rufen Sie uns an:
Tel.: (0431) 220 10 220 (Herr Metzner)


Wie ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse geregelt?

Die Verordnung eines Gerätes erfolgt durch Ihren (Haus-) Arzt. Die Verbrauchs-materialien bekommen Sie direkt bei uns.

Auf dem Rezept müssen immer ausreichende Gründe zur Verschreibung angegeben werden. Gründe für die Krankenkasse zur Kostenübernahme können sein:

Tiefe Beinvenenthrombose
Lungenembolie
Künstliche Herzklappen
Schlechte Venenverhältnisse
Komplikationen bei der bisherigen konventionelle Betreuung oder stark schwankende
Werte
Schwierigkeiten, die Arztpraxis in regelmäßigen Abständen aufzusuchen
(Behinderungen oder berufliche Gründe, wie Schichtdienst oder häufig wechselnde
Einsatzorte).
Bei Kindern

Wir kümmern uns um die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse (in der Regel wird dies genehmigt). Je nach Krankenkasse können Sie im Anschluss an die erfolgreich abgeschlossene Schulung direkt mit einem Gerät ausgestattet werden.

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne!